Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Allgemeines (1) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge und der damit verbundenen Leistungen der RENKES.IT. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Auftraggebern werden, selbst bei Kenntnis, ausdrücklich widersprochen. (2) Soweit diese AGB Regelungen für den Verkehr mit Unternehmern enthalten, gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (3) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der AGB an. (4) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. (5) Allen, auch künftigen Rechtsgeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. RENKES.IT ist berechtigt, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. § 2 Vertragsabschluss (1) Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von RENKES.IT angebotenen Leistungen in Produktbeschreibungen, Prospekten oder ähnliches sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen. (2) Aufträge werden von RENKES.IT nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Die Annahme kann per Brief, Email oder Fax erfolgen. (3) Mündliche Nebenabreden oder sonst wie vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch RENKES.IT per Brief oder Fax. (4) Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag per E-Mail, so wird RENKES.IT dem Auftraggeber spätestens fünf Werktage nach Auftragseingang per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung des Auftrages übersenden. Die Auftragsbestätigung ist von dem Auftraggeber auszufüllen, zu unterzeichnen und an RENKES.IT binnen zwei Wochen zurück zu senden. Mit Eingang der Auftragsbestätigung bei RENKES.IT ist die Bestellung verbindlich und der Vertrag zustande gekommen. § 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge Widerrufsrecht für Verbraucher Für den Fall, dass der Auftraggeber eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Erbringung der Dienstleistung mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Verbraucher diese AGB in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) erhalten hat oder RENKES.IT den Verbraucher in sonstiger Weise über sein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) belehrt hat und RENKES.IT seinen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich seinen Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen ist. Der Widerruf muss in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Er muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: RENKES.IT Am Limberg 67 46240 BottropTelefon: 0 20 41 / 76 52 09 E-Mail: info@renkes.it Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten haben und RENKES.IT auch nicht in sonstiger Weise seinen Informationspflichten nach § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht sowie zusätzlich seinen Pflichten nach § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 der vorgenannten Verordnung nachgekommen sein, so erlischt das Recht zum Widerruf des Vertrages endgültig sechs Monate nach Vertragsabschluss. Sollte der Verbraucher diese Kundeninformationen in Textform (zum Beispiel Brief, Fax oder E-Mail) nicht erhalten und RENKES.IT den Verbraucher auch nicht in sonstiger Weise ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht nach § 355 BGB belehrt haben, erlischt das Widerrufsrecht nicht. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht auch, wenn RENKES.IT mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Widerrufsfolgen Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht fristgerecht Gebrauch, so ist er an seine, auf den Abschluss eines Vertrages mit RENKES.IT gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Verbraucher RENKES.IT die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er RENKES.IT insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Finanzierte Geschäfte Hat der Verbraucher den mit RENKES.IT geschlossenen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er diesen finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn RENKES.IT gleichzeitig sein Darlehensgeber ist oder wenn sich sein Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung RENKES.IT bedient. Wenn RENKES.IT das Darlehen bei Wirksam werden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, kann der Verbraucher sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an RENKES.IT, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten. Im übrigen ergeben sich die Rechtsfolgen des rechtzeitigen Widerrufs aus den Bestimmungen der §§ 357 und 358 BGB. § 4 Termine, Leistungserbringung, Verzug (1) Frist- und Terminabsprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit grundsätzlich der Schriftform, ansonsten sind die von RENKES.IT genannten Termine unverbindlich. (2) Alle Leistungszusagen und Termine stehen unter dem Vorbehalt korrekter, vollständiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch den Auftraggeber. (3) Verzögerungen bei der Leistungserbringung auf Grund höherer Gewalt und/oder Ereignissen, welche die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel Betriebsstörungen, Stromausfall, Streik, Katastrophen, behördliche Anordnungen) berechtigen RENKES.IT, die Lieferung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten. Dabei sind Ansprüche des Auftraggebers jedweder Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, ausgeschlossen. (4) Gerät RENKES.IT aus Gründen, die RENKES.IT zu vertreten hat, in Lieferverzug, ist der Auftraggeber berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. (5) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. § 5 Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug (1) Die Vergütung für die erbrachte Leistung sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Vertrages mit RENKES.IT. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Leistung nicht von den Paketpreisen der RENKES.IT erfasst, so erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Fassung, für Leistungen, die von diesem Tarifvertrag nicht umfasst werden, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. (2) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von RENKES.IT ohne Abzug spätestens sieben Werktage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Hierbei gilt bei Zusendung durch einfachen Brief die Rechnung mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen. Auch ohne besondere Mahnung gelangt der Auftraggeber nach vierzehn Kalendertagen mit der Zahlung in Verzug. (3) Bei Zahlungsverzug kann RENKES.IT Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz per anno verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt. (4) Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht vertragsgemäß nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so wird im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung die noch ausstehende Restschuld sofort fällig und ist mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Zugang der Aufforderung zur Zahlung der Restschuld zu verzinsen. Hinsichtlich des Zuganges der Zahlungsaufforderung gilt die Regelung zum Zugang der Rechnung entsprechend. (5) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht ab, kann RENKES.IT wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Auftraggeber verbleibt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (6) Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von RENKES.IT anerkannt. § 6 Eigentum, Urheberrecht, Nutzungsrechte (1) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, räumt RENKES.IT an allen Leistungen nur Nutzungsrechte ein, Eigentumsrechte werden nicht übertragen. (2) Jeder, von RENKES.IT angenommener Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik- und Design-Aufträge von ihm bereitgestellte Material auf bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Genehmigungen zur Verwendung hierfür selbst einzuholen. (4) Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen an den, vom Auftraggeber zugesandten Bildern, Texten und anderen Materialien gehen allein zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für von ihm veröffentlichte Inhalte oder sonstige Veröffentlichungen. (5) Der Auftraggeber stellt RENKES.IT von allen Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen frei, die Dritte gegen RENKES.IT geltend machen. Wenn der Auftraggeber nach dem Vertrag die alleinige Verantwortung und Haftung trägt und seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt, so trägt er auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, die RENKES.IT im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter entstehen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Auftraggeber das von RENKES.IT gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert und hierbei Schutzrechtsverletzungen entstehen. (6) Aus Vorschlägen des Auftraggebers oder seiner Beauftragten kann kein Miturheberrecht abgeleitet werden. (7) Alle von RENKES.IT oder zur Erfüllung des Vertrages im Auftrag von RENKES.IT erstellten Grafiken, Programmierarbeiten, Skripte, Flash, Ton- oder andere multimedialen Objekte usw. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Die Bestimmungen des UrhG gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann weiter, wenn die erforderlichen Voraussetzungen zum Schutz im Einzelfall nicht gegeben sind. Damit stehen RENKES.IT oder dem, zur Vertragserfüllung von RENKES.IT beauftragten Grafiker und/oder Programmierer in jedem Fall die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu. (8) RENKES.IT oder der zur Vertragserfüllung von RENKES.IT beauftragte Grafiker und/oder Programmierer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RENKES.IT. (9) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. (10) RENKES.IT hat bei Veröffentlichung des Produkts das Recht, im Impressum der Website, in Presseberichten oder ähnliches als Urheber genannt zu werden. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung ist RENKES.IT zum Schadenersatz in üblicher Höhe berechtigt. Es liegt allein im Ermessen von RENKES.IT, stillschweigend auf dieses Recht und einem Schadenersatzanspruch bei dessen Verletzung zu verzichten. (11) RENKES.IT erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Da es in der Natur der Sache liegt, dass typische Gestaltungsstile wie Fonts oder einzelne grafische Elemente und auch Programmierarbeiten zwangsläufig immer wieder in modifizierter Form Verwendung finden, kann der Auftraggeber auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer, von RENKES.IT oder von einem, von RENKES.IT zur Vertragserfüllung beauftragten Grafiker und/oder Programmierer erstellten Werk grundsätzlich keine Exklusivrechte erwerben. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wird und die schriftliche Zustimmung aller Urheber des verwendeten Materials vorliegt. (12) Im Allgemeinen verwendet RENKES.IT Stilelemente und Grafiken aus lizenzfreien Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen und Verlage. Auf die jeweiligen urheberrechtlichen Besonderheiten weist RENKES.IT im Vertrag hin, soweit sie Vertragsgegenstand werden. (13) Die Meta-Angaben zum Designer sowie die Skriptkommentare dürfen nicht verändert, modifiziert oder entfernt werden. § 7 Gewährleistung, Haftungsbeschränkung (1) RENKES.IT verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster, Flyer, digitales Material oder ähnliches sorgfältig zu behandeln. (2) RENKES.IT verpflichtet sich ferner bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl, es sei denn, der Mangel beruht auf fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder darauf, dass der Auftraggeber oder ein nicht autorisierter Dritter die von RENKES.IT erbrachte Leistung verändert hat. (3) Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von sechs Wochen beseitigt werden, lehnt RENKES.IT die Nachbesserung ab oder verzögert RENKES.IT sie unzumutbar, so kann der Auftraggeber bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 634 Nr. 3, 636, 323, 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder - sofern die Voraussetzungen der §§ 634 Nr. 3, 638 BGB vorliegen -, die Vergütung mindern. (4) Im Falle des Rücktritts verliert der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den von RENKES.IT erbrachten Leistungen, ohne dass es hierzu eines besonderen Hinweises bedarf. (5) Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich gegenüber RENKES.IT geltend zu machen. Unterbleibt die Geltendmachung, so gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen. (6) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. (7) Mit dem Anspruch auf Minderung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, insbesondere ein Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens RENKES.IT vorliegt. Der Ausschluss umfasst auch Schäden, die nicht an der erbrachten Leistung selbst entstanden, insbesondere einen Anspruch wegen entgangenen Gewinns oder bezüglich sonstiger Vermögensschäden. (8) Soweit die Haftung von RENKES.IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 8 Digitale Daten, Datenschutz (1) RENKES.IT ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts digitaler Art an den Auftraggeber herauszugeben oder zu verkaufen. Die Pflicht zur Herausgabe von Computerdateien wie HTML, Grafik oder anderer Originaldateien bedarf einer besonderen vertraglichen Vereinbarung und ist entsprechend zu vergüten. (2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine, RENKES.IT im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten intern gespeichert und verarbeitet werden. RENKES.IT versichert ausdrücklich, dass die Daten nur soweit unbedingt nötig für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. § 9 Erfüllungsort, Gerichtstand, Rechtsordnung (1) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand Bottrop mit der Maßgabe vereinbart, dass RENKES.IT berechtigt ist, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Auftraggebers zu klagen. (2) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von RENKES.IT Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. § 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen durch rechtlich Wirksame zu ersetzen, die dem Sinn der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen und dem Zweck desselben am nächsten kommen. [Stand: 31.12.2004]